Bilanz 2013 – 2017
Spitäler
Der Grosse Rat hat das Gesetz über die Krankenanstalten und -institutionen (GKAI) am 13. März 2014 einstimmig angenommen, das im Anschluss an die Ablehnung an der Urne im Jahr 2011 von einer ausserparlamentarischen ad-hoc Kommission überarbeitet wurde.
Die hochspezialisierte Viszeralchirurgie im Spital Sitten war Gegenstand eines unabhängigen und neutralen Gutachtens, das in Auftrag gegeben wurde, nachdem die Behandlungsqualität in diesem Fachbereich in Frage gestellt wurde. Im Anschluss an das Gutachten hat das Departement Spital Wallis die einzuschlagende Richtung vorgegeben.
Der Schlussbericht der ausserparlamentarischen Kommission zum Gesundheitsnetz Wallis enthält rund zwanzig Empfehlungen an den Staatsrat in den Bereichen Aufsicht, Planung, etc. Wie von der GPK-GNW verlangt, wurde auf Ende 2016 für das Parlament ein ausführlicher Bericht über die getroffenen Vorkehrungen erstellt.
Zu den Empfehlungen, die direkt die kantonalen Instanzen betreffen, wurde ein Aktionsplan erstellt. Der Staatsrat wird sich ebenfalls vergewissern, dass Spital Wallis für die weiteren Empfehlungen die entsprechenden Massnahmen trifft.
Die Umrisse der künftigen Spitalorganisation wurden festgelegt. Sie sehen eine Zentralisierung der chirurgischen Eingriffe am Standort Sitten für das Mittelwallis und die Zusammenlegung aller Spitaltätigkeiten im Oberwallis am Standort Brig vor.
Die Investitionen, die es für diese Neuorganisation braucht, dürfen die Investitionskapazitäten von Spital Wallis in der Höhe von 400 Millionen Franken (300 Millionen für das CHVR und 100 Millionen für das SZO) nicht überschreiten.
Die Architekturwettbewerbe für Sitten und Brig sind inzwischen abgeschlossen.
Die Klinik St. Claire wird in ein Alters- und Pflegeheim umgewandelt und in Martinach wird eine Sterilisationszentrale für das gesamte Spital Wallis und das Spital Riviera-Chablais Waadt-Wallis gebaut.
Am 9. Dezember 2015 hat der Staatsrat für die Verwaltungsperiode 2016-2020 den Verwaltungsrat von Spital Wallis ernannt. Dominique Arlettaz, ehemaliger Rektor der Universität Lausanne hat am 1. September 2016 die Präsidentschaft übernommen. Die Regierung hat zudem Roman Kuonen, Hausarzt in Leuk, Josy-Philippe Cornut, Hausarzt in Evionnaz sowie Mylène Cina, Anwältin in Siders und Sion, in den Verwaltungsrat gewählt. Er erneuerte zudem die Ernennungen von Verena Sarbach-Bodenmüller, Bernard Monnet und Alain de Preux. Damit wurden kompetente Personen ernannt, die gewillt sind, die künftigen Herausforderungen im Bereich der Spitalinfrastruktur, bei der Zusammenführung von Disziplinen und bei der laufenden Neuorganisation des Spital Wallis zu meistern.
Am 19. Juni 2015 erfolgte der Spatenstich für das Spital Rennaz. Er ist das Resultat eines langen, im Jahr 2001 begonnenen Prozesses. Bei der vorgesehenen Eröffnung Ende 2018 wird das neue Spital die Gesundheitsversorgung in der Region stark verändern. Die Anzahl Spitäler wird von sechs auf drei gesenkt (darunter ein Akutspital).
Alters- und Pflegeheime/Sozialmedizinische Zentren/Alterspolitik
Es wurden neue Alters- und Pflegeheime eröffnet (beispielsweise in Charrat, Saxon, Collombey, Leytron) und weitere ausgebaut – wie das Visper Martinsheim.
Der Staatsrat hat zu Beginn des Jahres 2016 die Langzeitpflegeplanung 2016-2020 genehmigt. Sie sieht die Schaffung von maximal 321 neuen Langzeitpflegebetten in Alters- und Pflegeheimen vor (insgesamt 3’536 Betten bis 2020). Die neue Planung sieht ebenfalls einen starken Ausbau der Leistungen vor, die das Leben im Alter zu Hause begünstigen. Für die Bedarfsabdeckung braucht es zusätzliche 150’000 Stunden Pflege und 120’000 Stunden Hilfe zu Hause. Parallel dazu sollen neue Kurzaufenthaltsbetten in Alters- und Pflegeheimen (43 Betten) und neue Plätze in Tagesstrukturen (83 Plätze) angeboten werden. Der geplante Ausbau des Angebots an sozialmedizinisch betreuten Wohnungen erfolgt bedarfsorientiert und nimmt auf die lokalen Besonderheiten Rücksicht.
Neuaktivierung der Kommission für Altersfragen und Bericht über die Situation von (selbstständigen und aktiven) Menschen im AHV-Alter.
Gesundheit weitere Bereiche
Die Arbeiten für die Planung des Rettungswesens konnten anfangs 2015 mit der Annahme der neuen Ambulanzplanung durch den Staatsrat abgeschlossen werden.
Diese sieht unter anderem eine zusätzliche Ambulanz tagsüber im Entremont vor und eine zweite Ambulanz nachts in Sitten.
Die Anpassung des Gesetzes über das sanitätsdienstliche Rettungswesen wurde vom Grossen Rat im September 2016 angenommen. Die Kantonale Walliser Rettungsorganisation (KWRO) wird in eine öffentlich-rechtliche Anstalt umgewandelt.
Die vertrauliche Geburt und das Babyfenster sind seit dem 1. Februar 2016 in Betrieb. Mit der Umsetzung geht ein Ausbau der Informationen über vorgeburtliche Unterstützungsmöglichkeiten im Wallis einher, mit dem Ziel, dass schwangere Frauen in schwierigen Situationen die Mittel kennen, die ihnen im Bereich der Beratung und Hilfe zur Verfügung stehen.
Teilnahme am Tag der betreuenden Angehörigen seit 2015.
Sozialhilfe
Im September 2014 wurde eine breitangelegte Studie zur Sozialhilfe im Wallis lanciert, um dem starken Kostenanstieg innerhalb kurzer Zeit auf den Grund zu gehen. Die Studie zeigte folgende Hauptursachen:
- der Anstieg der Sozialhilfeempfänger ist auf die Revision und Anpassungen bei der Arbeitslosen- und der Invalidenversicherung zurück zu führen. Die Kosten verschoben sich vom Bund zum Kanton;
- gesellschaftliche Veränderungen, wie die Abnahme von Stellen für niedrig qualifizierte Arbeitskräfte, sowie ein Anstieg der Anzahl Einelternhaushalte wirken sich ebenfalls verstärkend aus;
- demographische Entwicklung im Kanton;
- steigende Mietpreise: Nachholeffekt auf dem Wohnungsmarkt im Wallis ersichtlich.
Anpassung des Globalbudgets 2015 und 2016 an die tatsächlichen Gegebenheiten. Die Ausgaben für Kanton und Gemeinden verdoppelten sich von 22 Millionen Franken im Jahr 2010 auf 41.3 Millionen Franken im Jahr 2016. Die Zahl der SozialhilfeempfängerInnen nahm von 3’986 im Jahr 2010 auf 4’783 Ende Juni 2016 zu. Der vorgestellte Entwurf für das Budget 2016 basierte auf den bereits nach unten korrigierten SODK- und SKOS-Richtlinien. Der Grosse Rat hat leider beschlossen, diese – insbesondere für Jugendliche – noch restriktiver anzuwenden.
Die im schweizerischen Vergleich relativ niedrige Sozialhilfequote (1.7% im Wallis, 3.2% Schweiz) konnte beibehalten werden.
Start für das Projekt Riesco: Einführung eines Lehrgangs in den Bereichen Hotellerie, Gastgewerbe und Hauswirtschaft, der sich in erster Linie an junge Erwachsene zwischen 16 und 25 Jahren richtet, die Sozialhilfe beziehen oder einen Migrationshintergrund haben.
Die Ausbildung dauert ein Jahr und beinhaltet Sprachkurse, Berufskurse und Praktikas. Die Absolventen erhalten ein Sprachdiplom sowie ein Berufsattest. Der Bildungsgang wird von den Berufsorganisationen in diesen Branchen und den Arbeitgebern schweizweit anerkannt.
Start eines Massnahmenprogramm in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Arbeiterhilfswerk SAH Wallis für Personen, die nicht im 1. Arbeitsmarkt integriert werden können.
Einsatz von spezialisierten Inspektoren für die Kontrolle der Sozialhilfe.
Vernehmlassung zur Neuorganisation der SMZ in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Walliser SMZ (Vereinfachung der Gebietsaufteilung). Die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet.
Anerkennung von Immosolidaire als soziales Unternehmen (Hilfe für armutsbetroffene Menschen beim Erhalt/Finden einer Wohnung).
Eröffnung eines Restaurants mit Ausbildungsplätzen im Restaurationsbereich für SozialhilfeempfängerInnen.
Menschen mit Behinderung
Vollzug des Planungsberichts 2012-2016 der Institutionen für Menschen mit einer körperlichen, geistigen, psychischen oder suchtbedingten Behinderung und Sozialinstitutionen. Schaffung von 125 Wohnplätzen, 111 Plätzen in Tagesstätten und 55 Plätze in Werkstätten.
Bau eines neuen Gebäudes für das CAAD. Es bietet künftig 31 Betten im Wohnbereich an (bisher 13), darunter 10 Betten für Kurzaufenthalte oder soziale Notfälle und 52 Plätze in der Tagesstätte (bisher 28). Die Baukosten werden zu 75% von der öffentlichen Hand getragen und belaufen sich auf 15,4 Millionen Franken.
Start der Informationssendung zu Integration und Sozialhilfe COSMOPOLIS (9 Sendungen pro Jahr).
Ausbau der Räumlichkeiten der Stiftung Fux campagna in Visp mit fünfzehn zusätzlichen Wohnplätzen und siebzehn zusätzlichen Beschäftigungsplätzen für schwer- und mehrfachbehinderte Menschen im Oberwallis. Die Baukosten wurden auf 6.3 Millionen Franken veranschlagt.
Asylwesen – Asylsuchende – Integration
Die Betreuung der dem Wallis zugeteilten Asylsuchenden bewegt sich in Richtung einer Stärkung der Integration von MigrantInnen, um ihre beruflichen Fähigkeiten zu verbessern. Damit wird ein zweifaches Ziel angestrebt: einerseits erhalten Asylsuchende, die nach dem Asylverfahren unseren Kanton verlassen müssen, zusätzliche Kenntnissen für ein besseres Leben im Heimatland und andererseits sind Personen, die aufgenommen werden, dank besseren Chancen auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt schneller finanziell eigenständig.
Der Kanton Wallis wird vom Bund für seine zentralisierte Verwaltung der Asylpolitik häufig als Vorzeigebeispiel genannt.
Der Grosse Rat hat im April 2015 das Gesetz über die Sammelunterkunft für Personen aus dem Asylbereich angenommen. Mit dem Gesetz wird die Zusammenarbeit mit den Gemeinden bei der Eröffnung von Asylunterkünften gesetzlich festgehalten. Vorbehalten bleibt die Fähigkeit des Kantons gleichzeitig die bundesrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, welche den Kanton Wallis verpflichten, 4.4 % der Asylbewerbenden aufzunehmen. Es ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.
Erfolgreiche Eröffnung der Asylunterkunft in den Mayens-de-Chamoson. Umsetzung eines Programms für die Integration von SozialhilfeempfängerInnen und AsylbewerberInnen dank der Neueröffnung des Restaurants Le Temps de vivre (Arbeitsintegration).
Ausbau der Bildungs- und Integrationsprogramme in den Ausbildungs- und Beschäftigungszentren in allen drei Regionen des Kantons (Vétroz, Vouvry und Eyholz).
Schaffung einer zentralen Verwaltung für die Freiwilligenarbeit in Zusammenarbeit mit regionalen wohltätigen Organisationen für die Betreuung von AsylbewerberInnen. Eröffnung von zwei Kleiderboutiquen (Sion und Eyholz).
Kultur
Vollendung und Eröffnung der ehemaligen Zeughäuser les arsénaux in Sitten: das Kulturzentrum mit Mediathek, Archiv und Kultur Wallis stellt ein von der Bevölkerung geschätztes Angebot dar und bietet im Atelier-Restaurant (Le Trait d’union) Jugendlichen mit Schwierigkeiten die Möglichkeit, eine Ausbildung im Restaurationsfach zu absolvieren.
Ausbau des Programms Kulturfunken in der Schule mit verschiedenen Tools für den Zugang zu kulturellen Tätigkeiten für eine wachsende Zahl von Schülerinnen und Schüler.
Die Förderung der Beteiligung der Bevölkerung an der Kultur mit verschiedenen Aktionen wie 20 Jahre/100 Franken für Junge, Kulturteilhabe (l’Art en partage), Kulturvermittlung sowie Unterstützungsangebote
Mediathek Martinach: Ausstellungsraum–Cafeteria wird vom Asylbereich geleitet
Schaffung von finanziellen Unterstützungsbeiträgen für das Laientheater nach der Eingabe eines Konzeptes.
Präsentation der Urkunde zum Beitritt des Wallis zur Eidgenossenschaft aus dem Jahr 1815 im Rahmen der Feierlichkeiten zum 200-Jahr Jubiläum.
Anpassung des Kulturförderungsgesetzes (Erhöhung der finanziellen Beteiligung des Kantons für Musikschulen).
Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse
Der Grosse Rat hat im Mai 2016 die Totalrevision des kantonalen Arbeitsgesetzes angenommen sowie die Ausführungsgesetze zum Entsendegesetz und zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.
Die kantonale Arbeitsgesetzgebung wurde letztmals 1966 angepasst.
Mit dem modernen Gesetz können alle Akteuren, die in die Regulierung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsverhältnisse eingebunden sind, folgende Ziele anstreben:
- Unfälle und Berufskrankheiten reduzieren;
- Unlauterer Wettbewerb, Lohndumping und Schwarzarbeit bekämpfen;
- Zugang zu einer effizienten Arbeitsgerichtsbarkeit für alle garantieren;
- Optimale Rahmenbedingungen sowohl für ArbeitnehmerInnen wie die Wirtschaft schaffen;
- Nachhaltiger Arbeitsfrieden gewährleisten.Erhöhung der zur Verfügung stehenden Mittel für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und die Kontrolle von entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit.
- Verstärkung der Kontrollen durch die Konvention ARCC (Staat-Arbeitgeber-Gewerkschaft).
Der Kanton Wallis gehört zu den Kantonen mit den meisten Gesamt- und Normalarbeitsverträgen (19 GAV und NAV).
Der Kanton Wallis gehört zu den Kantonen mit den meisten Gesamt- und Normalarbeitsverträgen (19 GAV und NAV).Erhöhung der zur Verfügung stehenden Mittel für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und die Kontrolle von entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit.
Verstärkung der Kontrollen durch die Konvention ARCC (Staat-Arbeitgeber-Gewerkschaft).
Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Das kantonale Labor entwickelte sich zum Referenzzentrum für die Überprüfung der Richtigkeit von Herkunftsdeklarationen von Lebensmitteln.
Im November 2014 hat der Grosse Rat das Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen und im Dezember 2014 das Ausführungsgesetz zum eidgenössischen Tierschutzgesetz angenommen.
Mitarbeit an der Revision der Verordnung über den Rebbau und den Wein für eine bessere Rückverfolgbarkeit von der Rebe bis ins Glas. Die Aufgabenverteilung zwischen den verschiedenen staatlichen Stellen und ihre Zusammenarbeit wurden geklärt.
Schaffung der Software E-Vendange für die administrative Abwicklung der Weinernte (Materialverwaltung, Lieferstatistiken usw.).
Betreibungs- und Konkursamt
Vereinfachung der Verfahren: der Kanton Wallis hat als grösster Kunde der Betreibungsämter im Jahr 2013 grosse Anstrengungen unternommen, um die Informatikanwendungen eSchKG-fähig zu machen.
Neue Gebietsorganisation ab dem 1. Januar 2016 der Betreibungs- und Konkursämter; einerseits die Zusammenlegung der Kreise Martinach mit Entremont und andererseits Brig mit Goms und Östlich Raron. Dieses Vorgehen wurde vom Parlament am 14. November 2014 genehmigt.
Die Anpassung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, die vom Grossen Rat am 11. Juni 2015 angenommen wurde, sieht eine Neuverteilung der Aufsichtsaufgaben der Betreibungs- und Konkursämter vor.
Stand: Januar 2017